RAHMENBEDINGUNGEN

ERSTGESPRÄCH

Das Erstgespräch dient dem persönlichen Kennenlernen und bietet Raum, Ihr Anliegen und Ihre Fragen offen anzusprechen. Sie erhalten einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise. Anschließend können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie eine Therapie bei mir beginnen möchten.

DAUER und FREQUENZ

Für das Erstgespräch nehme ich mir 60 Minuten Zeit. Eine Psychotherapie-Einheit dauert 45 Minuten und findet in der Regel einmal pro Woche statt. Die Dauer des therapeutischen Prozesses ist individuell und richtet sich nach Ihrem Anliegen sowie Ihren persönlichen Zielen.



HONORAR

Die Kosten für das Erstgespräch und jede weitere Psychotherapie-Einheit betragen € 80. Sozialtarife können nach individueller Absprache und Verfügbarkeit angeboten werden. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist derzeit leider noch nicht möglich.

VERSCHWIEGENHEIT
Als Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision unterliege ich der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz). Sie bildet die Grundlage für einen geschützten Rahmen, in dem Sie offen über alles sprechen können, was Sie bewegt. Alles, was in der Therapie besprochen wird, bleibt streng vertraulich
.



ABSAGEREGELUNG
Gemeinsam vereinbarte Therapiestunden sind für Sie reserviert und können bis zu 48 Stunden vor Ihrem Termin kostenlos per Telefon, Email oder SMS abgesagt werden. Bei späterer Absage oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar in Rechnung gestellt. Bei Zuspätkommen ist eine Verlängerung der Einheit nicht möglich.

PSYCHOTHERAPEUTIN IN FACHAUSBILDUNG UNTER LEHRSUPERVISION
In Fachausbildung unter Lehrsupervision bedeutet, dass ich mich in der letzten Phase meiner mehrjährigen psychotherapeutischen Ausbildung befinde. Dabei werde ich regelmäßig von erfahrenen Lehrtherapeut*innen begleitet und supervidiert, um die bestmögliche therapeutische Begleitung zu gewährleisten.




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